Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand 15.06.2020

§1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten sowohl für Geschäfte zwischen der VERSICHERUNGSBERATUNGS- Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden VSB) und Unternehmern als auch für Geschäfte zwischen der VSB und Konsumenten, wobei die nachfolgenden Bestimmungen für letztere im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des KSchG auszulegen sind.
  2. Die AGB, welche auf der Homepage der VSB (vsb.at) abrufbar sind, gelten ab Vertragsabschluss zwischen der VSB und dem Klienten und ergänzen die mit dem Klienten allenfalls abgeschlossene Betreuungsvereinbarung.
  3. Der Klient erklärt seine Zustimmung, dass die AGB der VSB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der VSB sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Betreuungs- und Zusatzvereinbarungen zu Grunde gelegt werden.
  4. Die Tätigkeit der VSB wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf Österreich beschränkt.

§2 Unabhängigkeit und Sorgfalt

  1. Die VSB erbringt ihre Dienstleitungen (Beratung und Vermittlung) in vollständiger Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen für den Klienten.
  2. Die VSB erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, diesen AGB und einer mit dem Klienten allenfalls abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers iSd § 347 UGB.

§3 Die Pflichten der VSB

  1. Das Tätigkeitsfeld der VSB umfasst die fachgerechte Analyse, Aufklärung und Beratung des Klienten über den bestehenden und allenfalls zu vermittelnden Versicherungsschutz, sowie die kompetente Schadenabwicklung. Die VSB verpflichtet sich, dem Klienten den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz im Rahmen der Angebote von Versicherungsunternehmen mit einer Niederlassung in Österreich zu vermitteln.
  2. Gegenüber Unternehmen gelten die Pflichten des Versicherungsberaters gemäß § 28 Z 4 MaklerG als abbedungen.
  3. Die VSB ist nur dann zur Erbringung der Tätigkeiten nach § 28 Z 6 MaklerG (Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles) und § 28 Z 7 MaklerG (laufende Überprüfung des Versicherungsvertrages) verpflichtet, wenn eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch die VSB erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadenabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterium herangezogen werden.

§4 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Klienten

  1. Der Klient stellt der VSB rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung, die die VSB zur bestmöglichen Erfüllung ihres Auftrages im Rahmen der allenfalls abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung benötigt.
  2. Diese Informationspflicht umfasst auch die unverzügliche, unaufgeforderte und rechtzeitige Mitteilung jeglicher für die Versicherungsdeckung relevanter Umstände, wie bspw. Neuinvestitionen, neue Betriebsstandorte bzw. Tätigkeitsbereiche, neue Bauvorhaben, Änderungen der Adresse, Auslandstätigkeit, etc.
  3. Der Klient hat die VSB unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen, alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminderungspflicht zu treffen und sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sofern die VSB mit der Schadenabwicklung im Rahmen einer allenfalls abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung beauftragt wurde. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung bzw. ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherungsunternehmens ist.
  4. Der Klient – sofern er nicht Konsumenten iSd § 1 KSchG ist ­– verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung der VSB übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen zu überprüfen und die gegebenenfalls der VSB zur Berichtigung mitzuteilen.

§5 Haftung der VSB

  1. Die Haftung der VSB und ihrer Erfüllungsgehilfen ist für die gesamte Geschäftsverbindung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Bereich der groben Fahrlässigkeit wird – außer gegenüber Konsumenten
    iSd § 1 KSchG – eine Haftungshöchstgrenze von € 1.250.000.- für einen einzelnen Schadenfall bzw. € 1.850.000.- für sämtliche Schadenfälle eines Jahres vereinbart.
  2. Die VSB haftet nicht für solche Schäden, die aus der Ermittlung der Versicherungssumme resultieren.
  3. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die in Auftrag gegebene Polizzierung noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch das jeweilige Versicherungsunternehmen bedarf. Aus diesem Umstand kann eine Haftung der VSB nicht abgeleitet werden.
  4. Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis der VSB gegenüber dem Klienten ist das Vorliegen eines konkreten schriftlichen Auftrages. Aus mündlichen erteilten Aufträgen kann keine Haftung der VSB abgeleitet werden.
  5. Schadenersatzansprüche gegen die VSB verjähren – außer gegenüber Konsumenten iSd § 1 KSchG – innerhalb von 6 Monaten nachdem der/die Anspruchsberechtigte/n Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren.

§6 Honoraranspruch – Provision

  1. Die Verpflichtung zur Zahlung des Honoraranspruches entsteht mit Zustellung der Honorarnote an den Klienten.
  2. Der Klient und ein allfälliger davon abweichender Rechnungsadressat haften der VSB für die vollständige Entrichtung des Honorarbetrages zur ungeteilten Hand.
  3. Stundungen wie auch Ratenvereinbarung sind ohne Mahnung oder Nachfristsetzung hinfällig, sobald eine vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht erfolgt.
  4. Bei Fristversäumnissen im Zusammenhang mit der Zahlung des Honorars ist die VSB berechtigt, pro Mahnung Spesen iHv € 35,00 sowie Verzugszinsen für den gesamten fällig gewordenen und noch nicht bezahlten Betrag iHv 12% pro Jahr in Rechnung zu stellen.

§7 Zustellungen – elektronischer Schriftverkehr

  1. Als Zustelladresse des Klienten gilt die der VSB zuletzt bekanntgegebene Adresse.
  2. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden.
  3. Für diese Folgen übernimmt die VSB eine Haftung nur dann, wenn sie dies grob fahrlässig verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.

§8 Urheberrechte

  1. Der Klient anerkennt, dass jedes von der VSB erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der VSB.

§9 Verschwiegenheit, Datenschutz

  1. Die VSB ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Klienten bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die VSB ist verpflichtet, diese Pflicht auf ihre Mitarbeiter zu überbinden.
  2. Der VSB ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DatenschutzG) sowie auf Basis der mit dem Klienten allenfalls abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung und einer allenfalls vom Klienten erteilten Einwilligung iSd DSGVO.

§10 Rücktrittsrechte des Klienten

  1. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
  2. Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt.
  2. Änderungen und/oder Ergänzungen der Betreuungsvereinbarung sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitsgebot.
  3. Die Verträge zwischen dem Klienten und der VSB unterliegen österreichischem Recht.
  4. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Berufsniederlassung der VSB befindet. Die VSB ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

Versicherungsberatungs – Gesellschaft m.b.H.
Liebiggasse 5, A-8010 Graz
datenschutz@vsb.at
+43 316 321666